GEZ überweisen: Alles Wichtige zu Zahlungsweisen und Bankverbindung

Du bist auf der Suche nach Informationen rund um die Zahlungsweise für den Rundfunkbeitrag ? Dann bist du hier genau richtig! Wir möchten dir in diesem Artikel alle wichtigen Informationen zum Thema „GEZ überweisen“ geben und deine Fragen beantworten.

Wusstest du, dass der Rundfunkbeitrag nicht nur monatlich, sondern auch vierteljährlich oder jährlich gezahlt werden kann? Außerdem gibt es auch die Möglichkeit, bar zu zahlen. Erfahre hier mehr darüber und welche Bankverbindung du für deinen Bundesland verwenden solltest.

Auch mögliche Konsequenzen bei Zahlungsrückstand sowie Optionen wie Ratenzahlung und Stundung werden thematisiert. Doch auch eine Befreiung oder Ermäßigung des Rundfunkbeitrags ist möglich – wer sich davon befreien lassen kann, erfährst du ebenfalls in diesem Artikel.

Die Fakten auf einen Blick

  • Es gibt verschiedene Zahlungsweisen für den Rundfunkbeitrag wie Überweisung, SEPA-Lastschrift oder Barzahlung. Der Rundfunkbeitrag kann monatlich, vierteljährlich oder jährlich gezahlt werden. Änderungen bei der Bankverbindung treten ab 2023 in Kraft.
  • Die Zahlungsfrist für den Rundfunkbeitrag ist zu beachten. Bei Zahlungsrückstand können Mahngebühren und Inkassounternehmen beauftragt werden. Ratenzahlung und Stundung sind mögliche Optionen.
  • Es gibt Möglichkeiten zur Befreiung oder Ermäßigung des Rundfunkbeitrags. Wer sich befreien lassen kann und was bei Zahlungsrückstand trotz Befreiung zu tun ist, wird erklärt.

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1/6 Die verschiedenen Zahlungsweisen für den Rundfunkbeitrag

Zahlungsweise: Überweisung, SEPA-Lastschrift oder Barzahlung

Wer kennt es nicht? Die lästige Bezahlung der monatlichen Rechnungen. Doch keine Sorge, beim Rundfunkbeitrag gibt es verschiedene Zahlungsmöglichkeiten , die das Ganze etwas einfacher machen.

Ob per Überweisung, SEPA-Lastschrift oder Barzahlung – für jeden ist etwas dabei. Je nach persönlicher Präferenz kann man sich für einen monatlichen, vierteljährlichen oder jährlichen Zahlungsrhythmus entscheiden. So lässt sich der Rundfunkbeitrag ganz einfach und flexibel begleichen.

Zahlungsrhythmus: Monatlich, vierteljährlich oder jährlich?

So überweist du deine GEZ-Gebühren ganz einfach!

  1. Logge dich auf der GEZ-Website ein.
  2. Klicke auf „Zahlungsweise wählen“.
  3. Wähle zwischen Überweisung, SEPA-Lastschrift oder Barzahlung.
  4. Wähle den passenden Zahlungsrhythmus (monatlich, vierteljährlich oder jährlich).
  5. Gib die richtige Bankverbindung ein und achte auf Änderungen ab 01.01.2023.
  6. Überweise den fälligen Betrag oder lasse ihn per Lastschrift abbuchen.

Wie oft muss man eigentlich den Rundfunkbeitrag zahlen? Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten: monatlich, vierteljährlich oder jährlich. Welcher Rhythmus am besten passt, hängt von den eigenen finanziellen Möglichkeiten ab.

Die monatliche Zahlung kann für viele Menschen eine gute Option sein, da sie eine gleichmäßige Verteilung der Kosten ermöglicht. Wer lieber seltener zahlen möchte, kann sich für die vierteljährliche oder jährliche Zahlungsweise entscheiden. Wichtig ist jedoch, dass man die Zahlungsfrist im Auge behält und rechtzeitig den Beitrag überweist.

Eine verspätete Zahlung kann zu Mahngebühren und Inkassokosten führen. Daher ist es ratsam, sich für einen Zahlungsrhythmus zu entscheiden, der gut in den eigenen Finanzplan passt und eine pünktliche Zahlung ermöglicht.

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2/6 Bankverbindung für den Rundfunkbeitrag

Wichtige Änderungen bei der Bankverbindung ab 01.01.2023

Ab dem 01.01.2023 gibt es wichtige Änderungen bei der Bankverbindung für den Rundfunkbeitrag. Alle Zahlungen müssen dann auf ein neues Konto erfolgen. Es ist wichtig, dass du rechtzeitig deine Bankverbindung aktualisierst, um mögliche Mahngebühren oder Inkassokosten zu vermeiden.

Die Änderungen betreffen alle Bundesländer , deshalb solltest du auch prüfen, ob du die richtige Bankverbindung für dein Bundesland hast. Solltest du unsicher sein, findest du alle Informationen auf der Website des Beitragsservice. Es ist wichtig, dass du dich rechtzeitig informierst, um unnötigen Stress zu vermeiden.

Wir empfehlen dir, die Änderungen bereits vor dem 01.01.2023 zu überprüfen und deine Bankverbindung zu aktualisieren. So bist du auf der sicheren Seite und kannst den Rundfunkbeitrag auch weiterhin problemlos bezahlen.

Die richtige Bankverbindung für Ihr Bundesland


Viele sind unzufrieden damit, GEZ-Gebühren zahlen zu müssen. Doch wie kann man dagegen vorgehen? Dieses Video zeigt, wie man 220€ im Jahr sparen kann, indem man die GEZ nicht bezahlt. Erfahre hier, wie das funktioniert.

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Mehr Informationen

Sie wollen den Rundfunkbeitrag bezahlen, aber sind unsicher, welche Bankverbindung Sie für Ihr Bundesland nutzen müssen? Keine Sorge, hier sind alle Informationen, die Sie brauchen. Jedes Bundesland hat eine eigene Bankverbindung für den Rundfunkbeitrag.

Vor allem seit der Änderung ab dem 01.01.2023 ist es wichtig, dass Sie die richtige Bankverbindung nutzen, um Zahlungsverzögerungen zu vermeiden. Eine falsche Überweisung kann zur Rückgabe und somit zu Mahngebühren führen. Um das zu vermeiden, können Sie die korrekte Bankverbindung auf der Webseite des Beitragsservices herausfinden.

Wählen Sie einfach Ihr Bundesland aus und schon wird Ihnen die passende Kontoverbindung angezeigt. So können Sie sicherstellen, dass Ihre Beitragszahlungen immer pünktlich und korrekt verbucht werden.

3/6 Die Zahlungsfrist und Zahlungsaufforderung

Wann ist der Rundfunkbeitrag fällig?

Der Rundfunkbeitrag ist eine wichtige Angelegenheit, die jeden Haushalt betrifft. Doch wann genau ist er eigentlich fällig? Die Antwort ist einfach: Der Beitrag wird monatlich , vierteljährlich oder jährlich fällig, je nachdem welche Zahlungsweise man gewählt hat.

Wenn man sich für die monatliche Zahlungsweise entscheidet, wird der Beitrag immer am 15. des jeweiligen Monats fällig. Wählt man die vierteljährliche oder jährliche Zahlungsweise, so wird der Beitrag entsprechend zu Beginn des Quartals oder Jahres fällig. Es ist wichtig, die Fristen im Auge zu behalten, um Mahngebühren und weitere Komplikationen zu vermeiden.

Die Zahlungsaufforderung, auch Rechnung genannt, wird in der Regel rechtzeitig vor Fälligkeit per Post oder E-Mail zugestellt. Sollte man dennoch in Zahlungsverzug geraten, gibt es verschiedene Optionen wie Ratenzahlung oder Stundung. Doch es ist am besten, die Fristen einzuhalten und den Rundfunkbeitrag rechtzeitig zu bezahlen.

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Wie die Zahlungsaufforderung (Rechnung) aussieht

Vergleich von Überweisung und SEPA-Lastschrift – Tabelle

Überweisung SEPA-Lastschrift
Beschreibung Manuelle Überweisung vom eigenen Bankkonto an den Empfänger, keine Abbuchungserlaubnis erforderlich Automatische Abbuchung vom angegebenen Bankkonto durch den Empfänger, Abbuchungserlaubnis erforderlich
Vorteile Mehr Kontrolle über den Zahlungsprozess, keine Abbuchungserlaubnis erforderlich, keine Kosten für den Zahlungsempfänger Bequemlichkeit, automatische Abbuchung ohne manuelle Überweisung, Vermeidung von Zahlungsverzug und Mahngebühren, geringeres Risiko von fehlerhaften Zahlungen
Nachteile Mögliche Verzögerungen bei der Zahlungsabwicklung, erhöhtes Risiko von Zahlungsverzug und Mahngebühren, zusätzliche Kosten durch Bankgebühren Gefahr von fehlerhaften Abbuchungen, mangels Deckung nicht ausgeführte Lastschriften führen zu zusätzlichen Kosten und Gebühren, Begrenzung der Rückbuchungsfrist auf 8 Wochen
Gebühren Je nach Bank unterschiedlich, meistens kostenlos oder geringe Gebühren Keine Gebühren für den Zahlungsempfänger, mögliche Gebühren für den Zahlenden bei nicht ausgeführten Lastschriften oder Rückbuchungen
Zeitlicher Aufwand Manuelle Eingabe der Überweisungsinformationen, eventuelle Wartezeit bei der Buchung Nur einmalige Einrichtung der Abbuchungserlaubnis, automatische Abbuchung zum vereinbarten Zeitpunkt

Die Zahlungsaufforderung des Rundfunkbeitrags kommt in Form einer Rechnung per Post oder E-Mail. Sie enthält alle relevanten Informationen wie den Betrag, das Fälligkeitsdatum und die Bankverbindung . Auch der Zahlungszeitraum wird angegeben, der je nach gewählter Zahlungsweise monatlich, vierteljährlich oder jährlich sein kann.

Ein wichtiger Hinweis: Bei Änderungen der Bankverbindung muss diese rechtzeitig an den Beitragsservice gemeldet werden, da ab 01.01.2023 nur noch SEPA-Lastschriftzahlungen akzeptiert werden. Sollte es zu einem Zahlungsrückstand kommen, werden Mahngebühren und möglicherweise ein Inkassounternehmen eingeschaltet. Doch keine Sorge, es gibt auch die Möglichkeit einer Ratenzahlung oder Stundung.

Insgesamt ist die Zahlungsaufforderung des Rundfunkbeitrags gut strukturiert und einfach zu verstehen.

4/6 Zahlungsrückstand und mögliche Konsequenzen

Was passiert bei Zahlungsrückstand?

So bezahlst du den Rundfunkbeitrag – Überweisung, Lastschrift oder Barzahlung?

  • Es gibt drei verschiedene Zahlungsweisen für den Rundfunkbeitrag: Überweisung, SEPA-Lastschrift oder Barzahlung.
  • Je nach persönlicher Präferenz kann man den Rundfunkbeitrag monatlich, vierteljährlich oder jährlich bezahlen.
  • Ab dem 01.01.2023 gibt es wichtige Änderungen bei der Bankverbindung für den Rundfunkbeitrag.
  • Es ist wichtig, die richtige Bankverbindung für das jeweilige Bundesland zu verwenden, um Verzögerungen bei der Zahlung zu vermeiden.
  • Die Zahlungsfrist für den Rundfunkbeitrag ist der 15. des jeweiligen Monats. Die Zahlungsaufforderung (Rechnung) wird etwa sechs Wochen vorher verschickt.

Es kann passieren, dass man den Rundfunkbeitrag nicht rechtzeitig bezahlen kann. Doch was sind die Konsequenzen? Wenn die Zahlung nicht innerhalb der Frist erfolgt, wird man vom Beitragsservice angeschrieben und aufgefordert, den Betrag zu überweisen.

Kommt man dieser Aufforderung nicht nach, können Mahngebühren anfallen und ein Inkassounternehmen eingeschaltet werden. Es ist ratsam, den Zahlungsrückstand schnellstmöglich zu begleichen, um weitere Gebühren zu vermeiden. Bei finanziellen Schwierigkeiten besteht auch die Möglichkeit einer Ratenzahlung oder Stundung des Beitrags.

Eine Befreiung von der Beitragspflicht kann unter bestimmten Voraussetzungen beantragt werden, jedoch muss man auch hier bei einem Zahlungsrückstand mit Konsequenzen rechnen. Wichtig ist es, auf die Zahlungsfristen zu achten und im Zweifel rechtzeitig Kontakt mit dem Beitragsservice aufzunehmen.

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Mahngebühren und Inkassounternehmen

Hast du den Rundfunkbeitrag verpasst? Keine Sorge, das kann jedem passieren. Aber denk dran, dass die Nichtzahlung Konsequenzen hat.

Es können Mahngebühren und Inkassounternehmen auf dich zukommen. Das bedeutet, dass du zusätzlich zur Beitragsgebühr auch noch weitere Kosten zahlen musst. Um dem zu entgehen, solltest du immer rechtzeitig zahlen.

Wenn es doch mal passiert, solltest du schnell handeln und dich um die Begleichung deiner Schulden kümmern. Auch eine Ratenzahlung oder Stundung kann in manchen Fällen eine Option sein. Aber es ist besser, es nicht soweit kommen zu lassen und immer rechtzeitig zu zahlen.

Ratenzahlung und Stundung als Optionen

Für manche Menschen kann es schwierig sein, den Rundfunkbeitrag auf einmal zu zahlen. Aber keine Sorge, es gibt Optionen für eine Ratenzahlung oder Stundung. Wenn Sie nicht in der Lage sind, den Beitrag auf einmal zu zahlen, können Sie sich an den Beitragsservice wenden, um eine Ratenzahlung oder Stundung zu vereinbaren.

Eine Ratenzahlung bedeutet, dass Sie den Beitrag in monatlichen Raten zahlen können, während eine Stundung bedeutet, dass Sie eine vorübergehende Zahlungsaussetzung beantragen können. Beachten Sie jedoch, dass bei beiden Optionen zusätzliche Gebühren anfallen können. Wenn Sie also Schwierigkeiten haben, den Rundfunkbeitrag zu zahlen, zögern Sie nicht, sich an den Beitragsservice zu wenden und eine Ratenzahlung oder Stundung zu beantragen.

5/6 Befreiung und Ermäßigung des Rundfunkbeitrags

Wusstest du, dass der Rundfunkbeitrag in Deutschland auch für Unternehmen und Einrichtungen erhoben wird? Dabei richtet sich die Höhe des Beitrags nach der Größe und Art der Organisation.

Lena Müller

Hallo, ich bin Lena, eine leidenschaftliche Finanzexpertin mit über 10 Jahren Erfahrung in der Bankbranche. In dieser Zeit habe ich mich intensiv mit Überweisungen und verschiedenen Finanzthemen auseinandergesetzt. Mein Ziel ist es, dir bei ueberweisungsheld.de mit meiner Expertise zur Seite zu stehen und dir bei all deinen Fragen rund ums Thema Überweisungen und Finanzen zu helfen.

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Wer kann sich von der Beitragspflicht befreien lassen?

Eine Befreiung von der Beitragspflicht für den Rundfunkbeitrag ist in bestimmten Fällen möglich. Grundsätzlich können Personen, die bestimmte Sozialleistungen wie Hartz IV oder Grundsicherung erhalten, eine Befreiung beantragen. Auch schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von 80 oder mehr können einen Antrag stellen.

Darüber hinaus können Personen, die eine Zweitwohnung aus beruflichen Gründen unterhalten, eine Befreiung beantragen. In jedem Fall muss ein Antrag gestellt werden und die entsprechenden Nachweise müssen erbracht werden. Eine rückwirkende Befreiung ist nicht möglich, daher sollte der Antrag rechtzeitig gestellt werden.

Wer bereits befreit ist, sollte darauf achten, dass dies auch weiterhin der Fall bleibt und gegebenenfalls eine erneute Prüfung beantragen.

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Zahlungsrückstand trotz Befreiung

Es kann passieren, dass man trotz Befreiung vom Rundfunkbeitrag in Zahlungsrückstand gerät. In diesem Fall sollte man schnell handeln und Kontakt mit dem Beitragsservice aufnehmen. Sie bieten Ratenzahlung oder Stundung als Optionen an, um den Rückstand zu begleichen.

Es ist wichtig, den Rückstand so schnell wie möglich zu begleichen, da sonst Mahngebühren und Inkassounternehmen involviert werden können. Wenn man sich unsicher ist, ob man überhaupt befreit ist oder wie man einen Rückstand am besten begleicht, kann man sich jederzeit an den Beitragsservice wenden. Sie helfen gerne weiter.

6/6 Fazit zum Text

Ich hoffe, dieser Artikel konnte dir alle Fragen rund um die verschiedenen Zahlungsweisen , die Bankverbindung , die Zahlungsfrist und mögliche Konsequenzen sowie Befreiung und Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantworten. Es ist wichtig, den Rundfunkbeitrag pünktlich zu bezahlen, um eventuelle Mahngebühren und Inkassounternehmen zu vermeiden. Falls du jedoch in Zahlungsrückstand geraten bist, stehen dir Ratenzahlung und Stundung als Optionen zur Verfügung.

Bei einer Befreiung des Rundfunkbeitrags solltest du darauf achten, dass trotzdem ein Zahlungsrückstand entstehen kann. Wir empfehlen dir, auch unsere anderen Artikel zum Thema Rundfunkbeitrag zu lesen, um noch mehr Informationen zu erhalten.

FAQ

Kann man GEZ überweisen?

Natürlich hast du auch die Möglichkeit, den Beitrag per Überweisung zu zahlen. Dafür benötigst du lediglich die Bankverbindung, die du hier findest. Wichtig ist, dass du bei jeder Zahlungsweise unbedingt deine 9-stellige Beitragsnummer angibst, damit deine Geldüberweisung dem richtigen Beitragskonto zugeordnet werden kann. Wenn du mehr Details zu deinen Zahlungsoptionen haben möchtest, kannst du dich gerne an uns wenden.

Kann man den Rundfunkbeitrag online überweisen?

Du nutzt eine Banking-App? Dann ist es für dich super einfach, eine Zahlung durchzuführen, indem du den QR-Code in der Zahlungsaufforderung einscannst. Dieser Code befindet sich auf dem vorbereiteten Überweisungsträger. Sobald du den Code gescannt hast, werden alle wichtigen Daten wie die IBAN oder Beitragsnummer automatisch übertragen, ohne dass du sie von Hand ausfüllen musst. Cool, oder?

Wann muss GEZ überwiesen werden?

Wenn du den Rundfunkbeitrag per Rechnung begleichst, solltest du wissen, dass du in der Mitte jedes Quartals drei Monatsbeiträge von insgesamt 18,36 Euro bezahlen musst. Falls du den Beitrag nicht innerhalb von vier Wochen nach Fälligkeit überweist, erhältst du eine Zahlungserinnerung. Wenn du weitere Informationen oder Fragen dazu hast, kannst du dich gerne bei der zuständigen Institution erkundigen.

Wie lautet die IBAN der GEZ?

Hast du schon gehört? Die IBAN hat sich geändert. Ab jetzt gilt die neue IBAN DE25 2505 0000 1071 2345 67. Wenn du Beitragszahler bist und per Dauerauftrag oder Einzelüberweisung zahlst, musst du diese neue IBAN für kommende Zahlungen verwenden. Nicht vergessen, okay?

Was passiert wenn man GEZ zu spät bezahlt?

Auf der Website des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservices steht, dass bei einem Festsetzungsbescheid ein Säumniszuschlag von 1 Prozent der rückständigen Beitragsschuld, jedoch mindestens 8 Euro anfällt. Wenn du mit dem Bescheid nicht einverstanden bist, hast du die Möglichkeit, innerhalb eines Monats schriftlichen Widerspruch einzulegen. Vielleicht interessiert es dich auch zu wissen, dass es für bestimmte Personen und Gruppen wie beispielsweise Menschen mit geringem Einkommen oder Menschen mit Behinderungen Möglichkeiten gibt, eine Befreiung von Rundfunkbeiträgen zu beantragen.

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